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   BGH, 26.08.1954 - 1 StR 165/54   

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BGH, 26.08.1954 - 1 StR 165/54 (https://dejure.org/1954,597)
BGH, Entscheidung vom 26.08.1954 - 1 StR 165/54 (https://dejure.org/1954,597)
BGH, Entscheidung vom 26. August 1954 - 1 StR 165/54 (https://dejure.org/1954,597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1536
  • MDR 1954, 754
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
    Auszug aus BGH, 26.08.1954 - 1 StR 165/54
    Eine solche setzt nach der Gesetzeslage die Prüfung - nicht nur die Vermutung - der künftigen Gefährlichkeit des Verkehrstäters notwendig voraus, weil ohne künftige Gefährdung kein Sicherungsbedürfnis besteht (gegen BGHSt 5, 168, wo ohne bindende Wirkung eine abweichende Ansicht vertreten worden ist).

    Meinungsverschiedenheiten bestehen bisher nur darüber, ob die künftige Gefährdung beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 42 m StGB, gesetzlich zwingend vermutet wird (so BGH 3 StR 504/53 vom 5. November 1953, BGHSt 5, 168, 173 und NJW 1954, 159) oder ob sie, wie der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs fordert, besonders zu prüfen und im Urteil zu behandeln ist (1 StR 633/53 vom 25. Februar 1954, JR 1954, 306 und Hartung JZ 1954, 137).

    Die Entscheidung BGHSt 5, 168 steht nicht entgegen, weil sie auf der dort vertretenen abweichenden Meinung nicht beruht.

  • BGH, 25.02.1954 - 1 StR 633/53

    Feststellung der Gefährdung der Allgemeinheit bei der Entziehung der

    Auszug aus BGH, 26.08.1954 - 1 StR 165/54
    Meinungsverschiedenheiten bestehen bisher nur darüber, ob die künftige Gefährdung beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 42 m StGB, gesetzlich zwingend vermutet wird (so BGH 3 StR 504/53 vom 5. November 1953, BGHSt 5, 168, 173 und NJW 1954, 159) oder ob sie, wie der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs fordert, besonders zu prüfen und im Urteil zu behandeln ist (1 StR 633/53 vom 25. Februar 1954, JR 1954, 306 und Hartung JZ 1954, 137).

    Der erkennende Senat tritt der letzten Ansicht bei, wobei im einzelnen auf die Begründung des Urteils 1 StR 633/53 verwiesen wird.

  • BGH, 05.03.1954 - 2 StR 473/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.08.1954 - 1 StR 165/54
    Ist die Tat nach andern Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht, so erstreckt sich der Schuldspruch nur noch auf diese (BGH 2 StR 473/53 vom 5. März 1954, 1 StR 741/53 vom 6. April 1954).
  • BGH, 06.04.1954 - 1 StR 741/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.08.1954 - 1 StR 165/54
    Ist die Tat nach andern Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht, so erstreckt sich der Schuldspruch nur noch auf diese (BGH 2 StR 473/53 vom 5. März 1954, 1 StR 741/53 vom 6. April 1954).
  • BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
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  • BVerwG, 20.12.1963 - VII C 30.63

    Rechtsmittel

    Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung betont hat, eine Sicherungsmaßnahme, die dazu dient, die Allgemeinheit vor den Gefährdungen durch ungeeignete Fahrzeugführer zu schützen (vgl. das Urteil des Senats vom 12. Januar 1962 - BVerwG VII C 12.61 -, BVerwGE 13, 288 [BVerwG 12.01.1962 - VII C 12/61] m.w.N.; ferner BGH vom 26. August 1954 - 1 StR 165/54 - LM Nr. 10 zu § 42 m StGB = NJW 1954, 1536).
  • OLG Hamm, 15.09.2011 - 3 RVs 52/11

    Prüfungsumfang bei allein durch den Nebenkläger eingelegten Berufung

    Der Senat sieht keinen Grund, diese Möglichkeit auf die deklaratorische Zulassungsentscheidung in den Fällen des § 395 Abs. 1 und 2 StPO zu beschränken und nicht auch eine konkludente Entscheidung über die Nebenklageberechtigung im Falle der §§ 395 Abs. 3, 396 Abs. 2 Satz 2 StPO für zulässig zu halten, zumal nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur auch in anderem Zusammenhang eine auf konkludentem Wege erfolgte konstitutive und bindende Entscheidung über das Vorliegen einer bestimmten Interessenlage für möglich gehalten wird, namentlich im Falle der Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung bei Antragsdelikten (vgl. BGH, NJW 1954, 1536; Fischer, StGB, 58. Aufl. [2011], § 230 Rdnr. 4).
  • BGH, 10.02.1961 - 4 StR 546/60

    Geraten eines Fahrers auf die Gegenfahrbahn - Berücksichtigung der Unrechtsfolgen

    Auch in dem Urteil 1 StR 165/54 vom 26. August 1954 (NJW 1954, 1536 Nr. 20 = VRS 7, 301, 303) ist lediglich betont, daß die Sperrfrist nicht wie das Strafmaß nach der Schwere der Tat und ihren Folgen bemessen werden dürfe, sondern nur danach, wie lange die Maßregel erforderlich sei, um die Allgemeinheit vor künftiger Gefährdung zu schützen.
  • BGH, 02.11.1954 - 1 StR 501/54

    Rechtsmittel

    Wer sich "durch die Tat" (BGH 1 StR 633/53 vom 25. Februar 1954, LM § 42 m Nr. 7; 1 StR 165/54 vom 26. August 1954, NJW 1954, 1536; OLG Celle NJW 1954, 652) als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, dem ist sie unter Verhängung einer Sperrfrist auf Zeit oder für immer zu entziehen (§ 42 m Abs. 3 StGB).
  • BGH, 27.09.1967 - 2 StR 501/67

    Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis - Bemessung der Sperrfrist

    Es genügt für die Maßregel, daß die Taten im Zusammenhang mit dem führen eines Kraftfahrzeuges begangen worden sind und der Angeklagte sich dadurch als angeeignet zum Führen eines solchen erwiesen hat (BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 5, 179 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 17, 218 [BGH 13.04.1962 - 3 StR 11/62]und wegen der künftigen Gefährlichkeit vgl. BGH LM StGB § 42 m Nr. 10 = NJW 1954, 1536).
  • BGH, 05.07.1966 - 1 StR 202/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges im Rückfall,

    Er hat ersichtlich nicht auf die Schwere der abgeurteilten Taten, sondern auf die hieraus und aus der Verwendung gefälschter Ausweispapiere wie aus seinen Vorstrafen sich ergebende Unzuverlässigkeit und die daraus zu folgernde künftige Gefährdung der Allgemeinheit abgehoben (vgl. BGHSt 15, 393, 397 [BGH 10.02.1961 - 4 StR 546/60]; BGH NJW 1954, 1536 Nr. 20).
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